Weinländer
Qualitätsstufen österreichischen Weins
Das österreichische Weingesetz unterscheidet drei Qualitätsklassen, die in sich noch weiter untergliedert sind:
Tafelweine
Ihr Mostgewicht liegt zwischen 10,6° und 14° KMW (=Klosterneuburger Mostwaage).
- Tafel- oder Tischwein
mind. 10,6° KMW Mostgewicht, darf außer "Österreich" keine geographische Herkunfts-, keine Sorten- und keine Jahrgangsbezeichnung haben (Ausnahme: Bergwein mit Angaben der Weinbauregion/Heuriger mit Jahrgangsangaben), mind. 6%vol. Alkohol, mind. 4,5 g/l Säure.
- Landwein
mind. 14° KMW Mostgewicht, aus einer einzigen Weinbauregion, mind. 4,5 g/l Säure, mind. 17 g/l zuckerfreier Extrakt, mind. 1,3 (bei Weißwein) oder 1,6 (bei Rotwein) g/l Asche, nur zugelassene Qualitätsrebsorte, nur mit Regionsbezeichnung, muss sensorisch entsprechen.
Qualitätswein
Ihr Mostgewicht muss mindestens 15° KMW erreichen. Die Trauben müssen aus einer einzigen Weinbauregion stammen. Der Wein muss im Aussehen, Geruch und Geschmack harmonisch sein und darf nicht aufgebessert werden.
- Qualitätswein
mind. 15° KMW Mostgewicht, nur aus einem Weinbaugebiet, mind. 9% vol. Alkohol, mind. 4,5 (bei Weißwein) oder 4 (bei Rotwein) g/l Säure, mind. 18 g/l zuckerfreier Extrakt, mind. 1,4 (bei Weißwein) oder 1,6 (bei Rotwein) g/l Asche, nur zugelassene Qualitätsrebsorten, kann aufgebessert werden, Hinweis auf die örtliche Herkunft, muss die staatliche Prüfnummer tragen.
- Kabinett
muss den Bestimmungen für Qualitätswein entsprechen, mind. 17° KMW Mostgewicht, max. 13% vol. Alkohol, max. 9 g/l Restsüße, darf nicht aufgebessert werden, muss im Inland in Flaschen gefüllt werden.
Prädikatswein
Qualitätswein besonderer Reife und Leseart, Mostgewicht ab 19° KMW, Restsüße nur durch Gärungsunterbrechung, mind. 5% vol. Alkohol, darf weder als Most noch als Wein aufgebessert werden, Ernte mit Lesemaschinen verboten (Ausnahme Spätlese und Eiswein), muss im Inland in Flaschen gefüllt werden, Spätlesen dürfen nicht vor dem 1. März, andere Prädikatsweine nicht vor dem 1. Mai verkauft werden.
- Spätlese
mind. 19° KMW (94° Öchsle) Mostgewicht vollreifer Zustand bei der Ernte
- Auslese
mind. 21° KMW (105° Öchsle) Mostgewicht Positivauslese (Aussonderung aller nicht vollreifen, fehlerhaften und kranken Beeren)
- Eiswein
mind. 25° KMW (127° Öchsle) Mostgewicht Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein
- Strohwein
mind. 25° KMW (127° Öchsle) Mostgewicht aus Beeren, die mind. drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden
- Beerenauslese
mind. 25° KMW (127° Öchsle) Mostgewicht aus überreifen und edelfaulen Beeren
- Ausbruch
mind. 27° KMW (138° Öchsle) Mostgewicht aus überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren
- Trockenbeerenauslese
mind. 30° KMW (156° Öchsle) Mostgewicht aus edelfaulen, rosinenartig eingeschrumpften Beeren












