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Qualitätsstufen des deutschen Weines

  • Deutscher Tafelwein

Er muss ausschließlich aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten stammen. In diese Kategorie fallen Weine aus Traubenmaterial mit sehr niedrigem Reifegrad. Nur etwa 3% der gesamtdeutschen Produktion entfällt auf diese Qualitätsstufe.
 

  • Landwein

Bei den Landweinen wird das Weingebiet, aus dem die Trauben stammen, auf dem Etikett vermerkt. Die Weine müssen trocken oder halbtrocken sein und einen etwas höheren Mindestalkoholgehalt als die Tafelweine aufweisen.
 

  • QbA – Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete

Sie müssen zu 100% aus nur einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Dabei sind für unterschiedliche Rebsorten und Regionen jeweils unterschiedliche Mindestmostgewichte festgelegt. Anreicherung und Mostkonzentration sind in einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen erlaubt.
 

  • QmP – Qualitätsweine mit Prädikat

Für diese Kategorie gelten die höchsten Anforderungen bei der Qualitätsprüfung. Je nach Reifegrad und weiteren Bedingungen werden die Weine mit einem Prädikat ausgezeichnet, das auch auf dem Etikett genannt wird. Anreicherung ist verboten.

Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge lauten:

- Kabinett: leicht Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt (min. 67-82 Oechsle)
Spätlese: gehaltvolle Weine aus vollreifen Trauben, die etwas später gelesen werden (min. 76-90 Oechsle)
- Auslese: Weine aus vollreifen Trauben, bei denen unreife und kranke Beeren aussortiert werden (min. 83-100 Oechsle)
- Beerenauslese: füllige Weine aus überreifem, edelfaulem Traubenmaterial (min.110-128 Oechsle)
- Eiswein: aus bei Temperaturen unter -7 Grad Celsius gelesenen und gekelterten Trauben gewonnener Wein (min. 110-128 Oechlse)
- Trockenbeerenauslese: hochkonzentrierte Weine aus rosinierten, edelfaulen Beeren (min. 150-154 Oechsle)